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Separat
und doch miteinander
Rund
25 Quadratmeter große Apartments mit eigenem Bad sichern
die Privatsphäre innerhalb der Gemeinschaft. Anschlüsse
für TV und Telefon sowie eine Notrufanlage sind obligatorisch.
Die eigenen Möbel ermöglichen zudem die Umsetzung
individueller Vorstellungen von Wohnlichkeit. Das gemeinschaftliche
Wohnzimmer wartet bereits auf Ihren persönlichen Fernsehsessel!
Vorteile
von ambulanten Wohngemeinschaften
Das
Zusammenleben in der Form einer ambulanten Wohngemeinschaft
ermöglicht bei Bedarf eine zeitlich umfassendere und
flexiblere Betreuung als in Pflegeeinrichtungen oder dem Privathaushalt.
Die Kosten liegen durchschnittlich zudem unter denen einer
vollstationären Versorgung.
Der
Grund hierfür liegt darin, dass die Mieter der Wohngemeinschaften
mit unterstützender Beratung ihre individuellen Pflegebedarfe
so organisieren und zeitlich flexibel ordnen, dass eine lückenlose
Alltagsbegleitung - inklusive Kochen, Reinigung usf. - rund
um die Uhr gewährleistet werden kann aber nicht zwingend
muss.
Während
der Nachtstunden ist aber grundsätzlich ein Nachtdienst
im Haus.
Grundsätzlich
gilt: der Tagesablauf in der Wohngemeinschaft sollte prinzipiell
so weiter gelebt werden können, wie es allen Mietern
auch bisher möglich gewesen ist. Das heißt, es
sollen zu den alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen
keine zusätzlichen institutionellen Hemmnisse erschwerend
hinzukommen.
Miete,
Nebenkosten und weitere Aufwendungen
Die
Miete für das Leben in der Wohngemeinschaft entspricht
den Kosten für eine durchschnittliche Miete eines Ein-Personen-Haushaltes.
Für das eigene Apartment sowie der teilmöblierten
Gemeinschaftsfläche (Wohnküche, Wäscheraum
mit Waschmaschinen und Trockner, Wohnzimmer, Lichtausstattung,
Notrufsystem, Brandmeldesystem usf.) ist ein Mietpreis von
385,00 € kalkuliert. Der Anteil des Mieters an den Gemeinschaftsflächen
beträgt 21 m². Die Nebenkosten sowie das Haushaltsgeld
für Verpflegung und Sanitärbedarfe dürften
300,00 Euro pro Monat betragen.
Im
Vergleich zu Pflegeheimneubauten mit durchschnittlichen Investitionskostensätzen
von 500,00 € pro Monat sowie den Kosten für Unterkunft
und Verpflegung von ca. 480,00 € monatlich ergeben sich
bereits hier deutliche finanzielle Vorteile.
Die
Pflege- und Betreuungsleistungen ergeben sich aus dem individuellen
Hilfebedarf für jeden einzelnen Mieter und werden in
einem Pflegevertrag vereinbart. Hierbei gilt stets der Grundsatz:
Hilfe nach Maß.
Die Abrechung der ambulanten Versorgungsleistungen erfolgt
über
- Häusliche
Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 und §
37 Abs. 2 SGB V
- Hauswirtschaftliche
Versorgung und Grundpflege gemäß §132a Abs.
2 SGB V
- Pflegesachleistungen
gemäß § 36 SGB XI
Mit
dem Träger der Sozialhilfe wird zudem der Abschluss einer
Vereinbarung für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes
nach § 75 SGB XII angestrebt. Hierdurch ist gewährleistet
das der Zugang zu den Wohngemeinschaften nicht durch Einkommensgrenzen
reglementiert wird.
Das
Familiäre zählt!
Wir verstehen die Familie, Freunde oder gute Nachbarn als
willkommene Partner um bei Bedarf die Pflege und Begleitung
der bei uns lebenden Menschen vollkommener zu gestalten. Wer
möchte kann selbstverständlich mit betreuen oder
andere Aufgaben übernehmen. Sie erhalten in diesem Fall
von uns kostenlose Schulungen als Unterstützung und können
gleichzeitig die Betreuungskosten senken!
Gern beraten und prüfen wir mit Ihnen ob für Sie
selbst oder Ihren Familienangehörigen die Wohngemeinschaft
der richtige Ort zum Leben sein kann. Wohlgemerkt: Hierbei
handelt es sich um eine moderne Alternative zum Betreuten
Wohnen sowie zum Heim.
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